Wallbox Förderung für Mehrfamilienhäuser (Stand: 2026)
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt seit April 2026 mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.
Hier ist eine aktuelle, strukturierte Übersicht zu den Förderbedingungen.
Grundsituation 2026
- Keine allgemeine KfW-Förderung mehr für private Wallboxen (das Programm wurde 2024 beendet)
- Stattdessen: neues bundesweites Förderprogramm speziell für Mehrfamilienhäuser seit 15.04.2026
- Fördervolumen: ca. 500 Mio. €
Fokus: Ausbau der Ladeinfrastruktur für Mieter & Wohnungseigentümer (nicht Einfamilienhäuser)
Förderhöhe
Je nach Ausbaustufe:
- bis 1.300 € pro Stellplatz (ohne Wallbox)
- bis 1.500 € pro Stellplatz (inkl. Wallbox)
- bis 2.000 € pro Stellplatz (bei bidirektionalem Laden)
Förderung erfolgt als Zuschuss (nicht rückzahlbar).
Wer ist antragsberechtigt?
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Einzelne Eigentümer innerhalb einer WEG
- Private Vermieter
- Wohnungsbaugesellschaften
- Kleine & mittlere Unternehmen
Nicht für einzelne Mieter direkt, sondern über Eigentümerstrukturen.
Was wird gefördert?
Nicht nur die Wallbox selbst, sondern die komplette Ladeinfrastruktur:
- Wallboxen / Ladepunkte
- Hausanschluss & Netzanschluss
- Verkabelung & Leitungen
- Lastmanagement-Systeme
- Bauliche Maßnahmen (z. B. Tiefgarage)
Fokus liegt stark auf zukunftsfähiger Gesamtinfrastruktur, nicht Einzelinstallationen
Zentrale Förderbedingungen
Die wichtigsten Voraussetzungen:
Mindest-Ausbau
mindestens 20 % der Stellplätze ODER mindestens 6 Stellplätze vorbereiten
Nutzung
- Stellplätze müssen zum Gebäude gehören
- Nutzung durch Bewohner (keine öffentliche Ladepunkte)
Stromquelle
Pflicht: erneuerbare Energien (z. B. Ökostrom oder PV-Anlage)
Organisation (wichtig!)
In WEGs ist der Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich
Zeitraum & Antrag
- Start: 15. April 2026
- Ende: 10. November 2026
Die Antragstellung erfolgt über ein zentrales Förderportal beim Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH WPG
https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de
Ergänzende Fördermöglichkeiten
Zusätzlich zum Bundesprogramm:
Bundesländer / Kommunen
- Teilweise Zuschüsse (oft 500–1.500 € pro Ladepunkt)
- Unterschiedlich je nach Region (z. B. Programme für Unternehmen oder Quartiere)
Sonstige Optionen
- Steuerliche Absetzbarkeit von Installationskosten
- Förderung im Rahmen von Gebäudesanierungen (KfW-Effizienzhaus)
Wichtige Einschränkungen
- Keine Förderung für einzelne, isolierte Wallboxen
- Fokus auf skalierbare Infrastruktur im Gebäude
- Oft hoher Abstimmungsaufwand (WEG-Beschluss)
- Fördermittel begrenzt früh beantragen
Fazit (kurz & praxisnah)
Die Förderung 2026 ist ein klarer Strategiewechsel:
- Weg von Einzel-Wallboxen
- Hin zu systematischem Ausbau in Mehrfamilienhäusern
Entscheidend für Förderung:
- gemeinschaftlicher Ausbau (≥20 % Stellplätze)
- Nutzung von Ökostrom
- ganzheitliche Infrastruktur (nicht nur Gerät)