Aktuelle E-Auto Förderrichtlinien in Deutschland (Stand: 2026 )
Kauf- und Leasingförderung für E-Autos
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es in Deutschland wieder eine staatliche Förderung für neue E-Autos.
Die Förderung gilt rückwirkend ab Januar 2026 und soll den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität erleichtern – insbesondere für Privathaushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Gefördert werden sowohl der Kauf als auch das Leasing von Fahrzeugen. Das Programm ist auf mehrere Jahre angelegt und umfasst ein Volumen von rund 3 Milliarden Euro (ca. 800.000 Fahrzeuge).
Gefördert werden
Förderfähige Fahrzeuge sind:
- Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
- Plug-in-Hybride (PHEV), sofern bestimmte Anforderungen erfüllt sind
- Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (Range Extender)
Förderhöhe
Die Höhe der Förderung ist sozial gestaffelt und richtet sich vor allem nach dem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder.
- Mindestens 3.000 € für neue reine Elektroautos
- Mindestens 1.500 € für Plug-in-Hybride oder Range-Extender
- Bis zu 6.000 € Förderung bei niedrigerem Einkommen und max bis zu Kindern bis 18 Jahre möglich
Einkommensgrenzen
- Grundsätzlich liegt die Einkommensgrenze bei 80.000 € zu versteuerndem Einkommen pro Haushalt
- Pro Kind bis 18 Jahre erhöht sich diese Grenze um 5.000 €
- Maximal sind damit 90.000 € Einkommen für eine Förderung zulässig, darüber gibt es keine Förderung!
Förderhöhe (sozial gestaffelt)
Die Zuschusshöhe hängt vom zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Familiengröße ab. Ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen größer als 80.000,00 € bzw. 90.000,00 € (mit 2 Kindern unter 18 Jahren), gibt es keine Förderung.
Als Nachweis für das zu versteuernde Haushaltseinkommen werden die letzten beiden Einkommenssteuerbescheide benötigt und daraus ein Mittelwert berechnet; d.h. wenn z.B. im letzten Jahr das zu versteuernde Haushaltseinkommen 47.000 € und im Jahr davor 43.000 € betrug, wird für die Berechnung der Förderprämie der Mittelwert von 45.000 € herangezogen.
Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV)
(Angaben in €)
Einkommen | ohne Kind | 1 Kind | ≥ 2 Kinder |
|---|---|---|---|
bis 45.000 | 5.000 | 5.500 | 6.000 |
45.001– | 4.000 | 4.500 | 5.000 |
60.001– | 3.000 | 3.500 | 4.000 |
80.001– | – | 3.500 | 4.000 |
85.001– | – | – | 4.000 |
Plug-in-Hybride / Range Extender
(Angaben in €)
Einkommen | ohne Kind | 1 Kind | ≥ 2 Kinder |
|---|---|---|---|
bis 45.000 | 3.500 | 4.000 | 4.500 |
45.001– | 2.500 | 3.000 | 3.500 |
60.001– | 1.500 | 2.000 | 2.500 |
80.001– | – | 2.000 | 2.500 |
85.001– | – | – | 2.500 |
Voraussetzungen für die Förderung
Damit die Förderung genutzt werden kann, gelten einige Bedingungen:
- Das Fahrzeug muss neu zugelassen werden
- Die Förderung gilt für Kauf und Leasing
- Es gilt eine Mindesthaltedauer von 3 Jahren
- Die Antragstellung erfolgt über eine Online-Plattform ab Mai 2026
- Die Förderung gilt rückwirkend auch für Fahrzeuge, die bereits ab 1. Januar 2026 zugelassen wurden
Wichtig:
Gebrauchtwagen sind derzeit nicht Teil dieser Förderung.
Gefördert werden aktuell nur Neufahrzeuge.
Steuerliche Vorteile für E-Autos
Neben der direkten Kauf- bzw. Leasingförderung gibt es auch laufende finanzielle Vorteile.
Kfz-Steuerbefreiung bis Ende 2035
Für reine Elektrofahrzeuge wurde die Kfz-Steuerbefreiung verlängert.
Das bedeutet:
- Wer ein reines E-Auto bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zulässt oder vollständig auf Elektroantrieb umrüstet,
- kann von einer Steuerbefreiung von bis zu 10 Jahren profitieren,
- längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035.
Das ist ein relevanter Vorteil bei den laufenden Fahrzeugkosten und macht reine E-Autos zusätzlich attraktiver.
THG-Prämie als zusätzlicher Vorteil
Ein weiterer finanzieller Vorteil für Halter von reinen Elektroautos ist die sogenannte THG-Prämie.
Was ist die THG-Prämie?
Mineralölunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen im Verkehrssektor schrittweise zu reduzieren. Da Elektrofahrzeuge im Betrieb deutlich weniger CO₂ verursachen als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, dürfen die dadurch eingesparten Emissionen auf diese gesetzliche Verpflichtung angerechnet werden.
Diese Regelung wird als Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) bezeichnet. Das Umweltbundesamt bescheinigt die anrechenbaren Strommengen und die daraus resultierenden Emissionsminderungen.
Wie entsteht die Prämie?
Die CO₂-Einsparungen vieler Elektrofahrzeuge werden von spezialisierten Dienstleistern gebündelt und als THG-Quote an quotenverpflichtete Mineralölunternehmen vermarktet.
Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Marktpreis für THG-Quoten und kann daher von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfallen. Sie ist auch vom gewählten Dienstleister und dessen Provision abhängig.
So war die Entwicklung der THG-Prämie in den letzten Jahren:
- 2022: ca. 250–400 €
- 2023: ca. 200–300 €
- 2024: ca. 50–100 €
- 2025: ca. 80–100 €
- 2026: ca. 200-360 €
So erhalten Sie die THG-Prämie
- Ihr Fahrzeug muss ein reines Elektroauto (BEV) sein.
- Das Fahrzeug muss auf Ihren Namen zugelassen sein.
- Melden Sie sich bei einem THG-Quotenanbieter an und laden Sie Ihren Fahrzeugschein hoch.
- Der Anbieter übernimmt die gesamte Abwicklung mit dem Umweltbundesamt und zahlt Ihnen nach erfolgreicher Vermarktung die Prämie aus.
Da die Auszahlung grundsätzlich dem Fahrzeughalter zusteht, ist sie auch für Leasingnehmer anwendbar.
Hinweis: Die THG-Prämie kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Eine Beantragung ist grundsätzlich ab Jahresbeginn möglich. Da viele Anbieter ihre Annahme bereits Ende Oktober schließen, empfiehlt es sich, den Antrag möglichst früh im Jahr zu stellen. Die Bearbeitung durch das Umweltbundesamt kann mehrere Monate dauern.
Zusammenfassung der wichtigsten Vorteile
Wer sich 2026 für ein E-Auto entscheidet, kann aktuell von mehreren Vorteilen profitieren:
- Kauf- oder Leasingförderung von 3.000 € bis 6.000 €
- Sozial gestaffelte Förderung für Haushalte mit geringerem Einkommen
- Kfz-Steuerbefreiung für reine E-Autos bis Ende 2035
- THG-Prämie als zusätzlicher jährlicher finanzieller Vorteil
- insgesamt geringere laufende Kosten im Vergleich zu vielen Verbrennern
Quellen
- Bundesregierung – Kaufförderung für E-Autos
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/e-auto-foerderprogramm-2403088 - Bundesregierung – Steuerbefreiung für E-Autos verlängert
https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/wirksam-regieren/e-autos-steuerfrei-2389328 - Bundesfinanzministerium – Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/10/2025-10-15-steuerbefreiung-fuer-elektroautos.html - Bundesfinanzministerium – Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/21_Legislaturperiode/2025-10-16-8-Aenderung-KraftStG/0-Gesetz.html
- Verivox – Preisentwicklung der THG-Quote
https://www.verivox.de/elektromobilitaet/thg-quote/preisentwicklung/ - Verivox – THG-Quotenhandel und historische Entwicklung
https://www.verivox.de/elektromobilitaet/thg-quote/thg-quotenhandel/ - Verivox – Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote
https://www.verivox.de/elektromobilitaet/themen/gesetz-weiterentwicklung-treibhausgasminderungsquote/ - ADAC – E-Auto-Förderung 2026
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektroauto/foerderung-elektroautos/