Förderrichtlinien 2026 in Deutschland

Geltungszeitraum & Ziele

Das Förderprogramm gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 und soll bis 2029 laufen (Budget: 3 Mrd. €, ca. 800 000 Fahrzeuge) – sowohl für den Kauf als auch das Leasing neuer E-Fahrzeuge.

Kauf- & Leasingprämien für Privatpersonen

Förderfähige Fahrzeuge sind:

  • Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
  • Plug-in-Hybride (PHEV) mit Mindest-E-Reichweite ≥ 80 km oder Reichweitenverlängerer-Fahrzeuge (Range Extender)
  • Nur Neuwagen!
  • Gebrauchtwagen werden derzeit nicht gefördert.
  • Die Förderung berücksichtigt keine Preis-Obergrenzen für Fahrzeuge, d. h. auch teure Modelle können (abhängig vom Einkommen) bezuschusst werden.

Förderhöhe

Die Zuschusshöhe ist sozial gestaffelt und hängt vom zu versteuernden Haushaltseinkommen sowie der Familiengröße ab.

Weiter wird zwischen Batterie-Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybride / Range Extender

Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV)
(Angaben in €)

Einkommen
(Jahres-steuerlich) 

ohne Kind 

1 Kind 

≥ 2 Kinder 

bis 45 000

5 000

5 500

6 000

45 001–60 000

4 000

4 500

5 000

60 001–80 000

3 000

3 500

4 000

80 001–85 000

– 

3 500

4 000

85 001–90 000

– 

– 

4 000

Plug-in-Hybride / Range Extender
(Angaben in €)

Einkommen 

ohne Kind 

1 Kind 

≥ 2 Kinder 

bis 45 000

3 500

4 000

4 500

45 001–60 000

2 500

3 000

3 500

60 001–80 000

1 500

2 000

2 500

80 001–85 000

– 

2 000

2 500

85 001–90 000

– 

– 

2 500

Einkommensgrenzen

Die Grundgrenze liegt bei 80 000 € steuerlichem Haushaltseinkommen. dazu kommen je Kind 5 000 €, wobei maximal zwei Kinder berücksichtigt werden.

Die maximale Einkommensgrenze liegt daher bei 90 000 €.

Bedingungen

Für die Förderung gelten folgende gesetzlichen Bedingungen:

  • Mindesthaltedauer: Fahrzeuge müssen 36 Monate gehalten werden (Kauf oder Leasing).
  • Antragstellung: Voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Online-Portal möglich.
  • Rückwirkung: Gefördert werden auch Neuzulassungen seit dem 1. Januar 2026.

Steuern & Zusatzförderungen

Fahrzeugsteuer (Kfz-Steuer)

Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV) sind bis 31.12.2030 steuerfrei – Verlängerung bis 2035 soll folgen (Plan, aber noch nicht final gesetzlich festgelegt).

Unternehmens-Steueranreize

Für Unternehmen gibt es besondere Abschreibungsmöglichkeiten (z B. hohe Sonderabschreibung im ersten Jahr), um Elektromobilität steuerlich zu begünstigen.