Das Elektroauto-Fahrgeräusch AVAS

Elektroautos müssen bald einen künstlichen Sound generieren, obwohl der Nutzen fragwürdig ist.

 

Neu homologierte Elektroautos müssen ab Juli bei niedrigen Geschwindigkeiten künstliche Geräusche machen, was Sound Designern ein neues Arbeitsfeld verschafft. Doch der verordnete Lärm ist ungerecht, wie Christoph M. Schwarzer recherchiert hat. Denn neue Verbrennungsmotoren sind ähnlich leise unterwegs. 

Eine große Chance, den rollenden Verkehr menschenfreundlicher zu gestalten, ist vertan worden: Elektroautos bekommen ein Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS), also ein künstliches Fahrgeräusch. Für Autotypen, die ab dem 1. Juli typgeprüft werden („Homologation“), ist das AVAS verpflichtend. Zwei Jahre später, am 1. Juli 2021, folgt der Stichtag für sämtliche neu zugelassenen elektrifizierten Pkw. Das schreiben die Regularien von EU und UNECE vor. Vielleicht werden BMW i3, Tesla Model 3 und Volkswagen e-Golf aus den 10er Jahren dann begehrte Klassiker – weil sie schweigsam sind.

Anders als heute wird eine Abschaltung des Außensounds in Zukunft nicht erlaubt sein. In der EU und in China gilt eine Grenzgeschwindigkeit von 20 km/h, in den USA sind es 30 km/h (18,6 mph), bis zu der das AVAS in Betrieb sein muss. Und unstrittig ist: Bei langsamer Fahrt können Elektroautos überhört werden. Eine Erfahrung, die Sie als Leser von electrive.net und wir in der Redaktion selbst gemacht haben. In Spielstraßen, vor der Schule, am Zebrastreifen. Ebenfalls klar ist, dass Menschen mit Sehbehinderung und Blinde geschützt werden müssen, weil sie sich aufs Gehör verlassen.

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